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Ist Ihr Betrieb bereit für eine Hand-Laser-Maschine?

09.11.2023

Die Berufsgenossenschaft hat eine vorläufige Liste veröffentlicht, die Ihnen als Entscheidungshilfe dienen kann, ob Sie mit einer Hand-Laser-Maschine (HLM) in Ihrem Betrieb starten können.

 

Wenn Sie alle 24 Fragen mit "Ja" beantworten können, ist Ihr Betrieb so gut wie bereit eine HLM einzusetzen!

A) Notwendige technische Schutzmaßnahmen

  1. Typschild mit vollständiger Herstelleradresse?
  2. CE-Kennzeichnung?
  3. Laser-Beschilderung?
  4. EU-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit Nennung
    von ISO 11553-2?
  5. Autorisierungseinrichtung, z. B. Schlüsselschalter?
  6. Schnittstelle für externe Sicherheitseinrichtungen, z. B. Türkontaktschalter?
  7. Faserbruch- und Fasersteckererkennung (ohne technische Unterlagen nicht
    erkennbar)?
  8. Hauptschalter mit Not-Aus/Halt-Funktion oder Hauptschalter und Not-Aus/Halt-
    Schalter?
  9. Emissions-Warneinrichtung an Laserquelle und Hand-Laser-Kopf?
  10. Werkstückkontakt mittels Klemmvorrichtung (Aufsatzkontrolle)?
  11. Zusätzliche technische Schutzmaßnahmen, z. B. berührungslose Werkstückerkennung, Abstandssensorik (für Reinigungsapplikationen), Zustimmeinrichtung o. ä.?
  12. Sicherheitsfunktionen, z. B. Abschalten der Laseremission < 100 ms nach
    Öffnen eines externen Türkontaktschalters, bei Faserbruch oder Verlust des
    Werkstückkontakts, ausgeführt nach ISO 13849-1 mit PL d (ohne technische
    Unterlagen nicht erkennbar)?
  13. Einfaches und unbeabsichtigtes Starten der Laseremission nicht möglich
    („Sicherer und überwachter Start“)?
  14. Düse und Gehäuse des Hand-Laser-Kopfes galvanisch entkoppelt (ggf.
    Messung)?
  15. Absaugeinrichtung für gas- und partikelförmige Prozessemissionen und
    Platzierung des Erfassungssystems unmittelbar an der Laserbearbeitungszone?
  16. Verwendung in Laserüberwachungsbereich zum Schutz von Dritten, z. B.
    sicherheitsverriegelte Laserschutzkabine?
  17. Gebrauchsanleitung in verständlicher Sprache einschließlich Informationen z. B.
    zu sicherer Verwendung, Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Wartung und
    Instandsetzung?

B) Notwendige organisatorische Schutzmaßnahmen

  1. Laserschutzbeauftragter?
  2. Produkt- einschließlich Sicherheitsschulung (durch Hersteller o. ä.)?
  3. Verhaltensbezogene Maßnahmen bekannt, da Expositionsgrenzwerte für Laserund
    Begleitstrahlung überschritten werden (können)?
  4. Unterwiesenes, geschultes und autorisiertes Bedienpersonal?

 

C) Notwendige persönliche Schutzmaßnahmen

  1. Laserschutzhandschuhe bzw. Schweißerschutzhandschuhe?
  2. Langärmlige und hochgeschlossene Schutz- bzw. Arbeitskleidung?
  3. Laserschutzhelm, Laserschutzvisier o. ä., ggf. in Verbindung mit Laserschutzbrille,
    mit eindeutiger Kennzeichnung (vollständige Herstellerangaben, Typbezeichnung,
    CE-Zeichen, Kennnummer der Notifizierten Stelle die die EU-Baumusterprüfung
    durchgeführt hat, Schutzstufe und Wellenlängenbereich)?