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Handlaser Sicherheitseinweisung

15.02.2023

Vorletzten Montag waren wir mit unserem Anwendungstechniker Mark bei einer Einweisung für 1,5kW Handlaser (Faserlaser). So ein Handlaser ist zwar sehr einfach in der Handhabung, jedoch sind die Sicherheitsgefahren eines Lasers der Klasse 4 nicht zu unterschätzen!


Wir bekamen eine Einweisung in die Sicherheitsbestimmungen für den professionellen Betrieb solcher Laseranlagen und Mark konnte schon in kurzer Zeit erste Schweißungen vorweisen. Das Arbeiten mit dem Handlaser hat sehr großes Potenzial bei vielfältigen Anwendungen in der Produktion. Anschaffungskosten sind im Vergleich zu herkömmlicher Lichtbogenschweißtechnik zwar höher, jedoch wird zukünftig teilmechanisiert oder an einem Roboter ( Cobot!) gekoppelt der Faserlaser eine sehr gute Ergänzung für dünnwandige Bauteile sein.

Der sichere Betrieb von Handschweißlasern ist an einige Bedingungen geknüpft:

  • DIN EN 60825-1: Lasereinrichtungen    
  • DIN EN 60825-4: Laserschutzwände   
  • DIN EN ISO 11553-1: Laserbearbeitungsmaschinen   
  • DIN EN ISO 11553-2: Handgeführte Laserbearbeitungsgeräte    
  • DIN EN 12254: Abschirmung von Laserarbeitsplätzen    
  • DIN EN 207: Laserschutzbrillen

 

 

 

In Zukunft kann man solche Anlagen gerne bei uns Anfragen.

Wir freuen uns auf erste Anwendungen!